LAWINFO

Immobiliennachfolge

QR Code

Vermächtnis

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Erbeinsetzung erfolgt durch quoten- oder bruchteils-mässige Berufung (im Gegensatz zum Vermächtnis betrags- oder gegenständliche Berufung). Der Miterbe ist anteilsmässig an Aktiven und Passiven des Erblassers beteiligt. Die Erben erhalten die Einzelberechtigung erst durch Erbteilung und Zuweisung. Nur der Alleinerbe wird direkt und ohne Teilung Alleineigentümer und Einzelschuldner der Erbgangs- und Nachlass-Schulden.

Vor- und Nachvermächtnis

Sowie eine Vor- und Nacherbeneinsetzung zulässig ist, kann auch ein erster Vermächtnisnehmer bedacht werden, dessen Erben nach seinem Ableben das Legat dem Nachvermächtnisnehmer herauszugeben haben.

Vorausvermächtnis

Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis zugunsten eines Erben, welches dieser vorab und ohne Anrechung an seinen Erbteil erhält; die Anordnung eines Vorausvermächtnisses wird ohne ausdrückliche Erklärung des Erblassers nicht vermutet, sondern als blosse Teilungsvorschrift qualifiziert (vgl. ZGB 608 Abs. 3).

Selbstverständlich kann der Erblasser auch eine Immobilie einem Erben als Vorausvermächtnis zukommen lassen, muss seine Anordnung aber wegen der „Vermutung einer Teilungsanordnung“ gemäss ZGB 608 ausdrücklich als „Vorausvermächtnis“ bezeichnen. Er hat dabei aber auf allfällige Pflichtteilsverletzungen gegenüber Pflichtteilserben zu achten; sonst läuft der bedachte Vorausvermächtnisnehmer Gefahr, dass die anderen Pflichtteilserben das Vorausvermächtnis auf das erlaubte Mass herabsetzen lassen (» Herabsetzungsklage). Gegenüber Erben ohne Pflichtteil ist der Erblasser in seiner Disposition frei.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.