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Immobiliennachfolge

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Immobilienübertragung lebzeitig

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Materielle Nachfolgeregeln

Bei lebzeitiger Immobilienveräusserung auch an Nachkommen oder Verwandte stehen dem Hauseigentümer verschiedene Rechtsgeschäfts-Varianten offen, die er sogar kombinieren kann:

Form

Die Vertragsform richtet sich nach der für das jeweilige Rechtsgeschäft vorgesehenen Form.

Enthält ein Rechtsgeschäft unter Lebenden aufschiebende oder auflösenden Bedingungen, die Eintritt des Todesfalles abhängig sind resp. erst nach dem Tode des Veräusserers zu erfüllen bzw. zu vollziehen sind, empfiehlt es sich (vorsichtshalber) die Form von Todes wegen zu beachten (öffentliche Beurkundung + 2 Zeugen etc.).

Bundesgerichtsurteil

Nach Tod des verpflichteten Eigentümers ausübbares Kaufsrecht:

» BGE 99 II 268 ff.

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