Erwerbsinteresse angesichts von Spekulationsabsicherungen
Persönlichkeitsbezogene Interessen
Berücksichtigung des Generationenunterschieds
Aversion des Ehepartners in ehemaligen Wohnräumen der Schwiegereltern zu wohnen resp. Gefahr, dass veräussernde Eltern einen Umbau bzw. Renovation ihrer ehemaligen Wohnräume als unpassend oder unangemessen empfinden und dies Einfluss auf die zwischenmenschliche Ebene hat.
Vorbehaltsnutzung
Vor- und Nachteile einer „Grossfamilien-Situation“ unter „einem Dach“ wie früher auf den Bauernhöfen
Trotz Abtretung wird Veräusserer „Herr im Haus“ bleiben
Art des Abtretungsobjektes und Umfang der künftig eigenen Intimsphäre
Einfamilienhaus (im gleichen Haus)?
Doppel-Einfamilienhaus?
Mehrfamilienhaus mit sep. Wohnungen?
Will der Ehepartner im gleichen Haus oder benachbart von Schwiegervater und Schwiegermutter wohnen?
Generationenunterschied (Generationenkonflikt)?
Mentalitätsunterschied (Erziehung der Kinder resp. Enkel)?
Unterschiede in der politischen Gesinnung?
Immobilienbewertung
Beizug eines Immobilien-Schätzers
Eigenheime
Real- und Ertragswert-Methode
Kapitalanlageobjekten
Real- und Ertragswert-Methode, ergänzt ev. mit DCF-Bewertung
Landwirtschaftliche Liegenschaften:
Bewertung zum Ertragswert
Erwerbsmöglichkeiten
Genügende Nähe zum eigenen Lebensmittelpunkt und jenem des Ehepartners (Beruf, Kinder, ev. politisches Engagement)
Finanzplanung für die Zeit nach einem Immobilienerwerb
Finanzielle Tragbarkeit der Immobilie
Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Liquidität
Marktliquidität am Objektort im Objektsegment?
Vorsorge und Vorsorgekosten (BVG, Säule 3a und 3b) nicht ausser acht lassen
Erwerbsrisiken
latente Steuern
Denkmalschutz?
Unterhaltsnachholbedarf?
Vorbehaltsnutzung
Wohnrecht? (Ablöseregelung bei Übertritt in Alters- oder Pflegeheim)
Nutzniessung?
Refinanzierung
Fremdfinanzierung (Restriktionen?)
Verkäuferdarlehen (Abhängigkeiten)
Verwandtenunterstützungspflicht
Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche der anderen Pflichtteilserben etc.
zu Preis und Bedingungen eines Dritten (unlimitiertes VKR)
eingeschränkte Veräusserbarkeit, da niemand ohne weiteres bereit ist für ein Objekt zu bieten, welches nachher voraussichtlich an einen Dritten übertragen wird
Gewinnanteilsrecht zG Veräusserer oder zG der anderen Pflichtteilserben